Logopädie

Logopädinnen und Logopäden sind Experten
für die Bereiche Sprache, Sprechen, Stimme
und Schlucken.

LogopädInnen bieten Menschen, die von Stimm-, Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen betroffen sind, die Chance auf Heilung oder zumindest auf die Verbesserung der Lebensqualität:

•Frühgeborene Säuglinge mit Trinkschwäche können mit Hilfe logopädischer Therapie das Schlucken lernen und dadurch wie andere Kinder trinken und essen.

•Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen holen durch eine frühzeitige und individuell angepasste Behandlung ihre Defizite rasch auf und können so einen ganz normalen Bildungsweg einschlagen.

•Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer seelischen Störung schweigen (Mutismus), werden von der Logopädie behutsam wieder an das Sprechen herangeführt.

•Erwachsene, die durch einen Unfall, einen Schlaganfall, eine Infektionskrankheit, eine hirnorganische Abbauerkrankung oder eine Krebskrankheit nicht mehr sprechen oder schlucken können, werden logopädisch behandelt, um die Krankheit zu heilen oder die Symptome zu lindern und so langfristig die Lebensqualität zu erhalten. So können sie wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

•Menschen aller Altersstufen erhalten Logopädie, wenn sie aufgrund einer Stimmüberbelastung oder Operation keine oder eine heisere Stimme haben, damit sie wieder ohne Einschränkungen sprechen und kommunizieren können.

DBL e.V.

Therapiefelder

Wir behandeln Menschen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter mit folgenden Diagnosen:

  • Aphasie
  • Artikulationsstörungen (multiple Dyslalien)
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
  • Dysarthrie
  • Dysarthrophonie
  • Dysgrammatismus
  • Dysphagie
  • Dysphonie
  • Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)
  • Mutismus
  • Myofunktionelle Störungen (MFT)
  • Spezifische Sprachentwicklungsstörungen (SSES)
  • Sprachentwicklungsstörungen (SES)
  • Sprechapraxie
  • Stottern

Die Behandlungen werden nach vorliegender ärztlich verordneter Heilmittelverordnung entweder in der Praxis oder als Hausbesuch bei Ihnen im familiären Umfeld oder in anderen Einrichtungen, z. B. Seniorenheimen durchgeführt.

Bitte beachten Sie: Wir sind verpflichtet, für die jeweiligen Krankenkassen die Zuzahlung in Rechnung zu stellen. Gesetzlich krankenversicherte PatientInnen (ab 18 Jahre) müssen sich an den Behandlungskosten zu zehn Prozent beteiligen und eine Gebühr von pauschal zehn Euro für das Rezept bezahlen, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.