Ergotherapie

Ergotherapie unterstützt und begleitet
Menschen jeden Alters, die in ihrer
Handlungsfähigkeit eingeschränkt
oder von Einschränkung bedroht sind.

Ziel ist, Sie bei der Durchführung für Sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in Ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.

Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.

Therapiefelder

Pädiatrie

Wir behandeln Kinder und Jugendliche bei Entwicklungsverzögerung, Wahrnehmungsstörung, bei Problemen der Konzentration und Aufmerksamkeit, ADS/ADHS. (u. a. SI-Therapie, Erlernen von Entspannungstechniken, Konzentrationstraining)

Ziel ist immer die größtmögliche Förderung des Kindes, seiner altersgemäßen Entwicklung von Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit.

Neurologie

Behandlung von Erkrankungen des zentralen Nervensystems wie z. B. nach Schlaganfall, bei Schädel-Hirnverletzungen, Querschnittslähmungen, MS, Morbus Parkinson.

Ziel ist es für die PatientInnen bedeutsame Fähigkeiten im Bereich Selbstversorgung, Beruf und Freizeit zu stärken.

Psychologie

Es werden PatientInnen aller Altersstufen mit psychiatrischen, psychosozialen, psychosomatischen Störungen behandelt.

Ziel ist es eigene Potentiale zu entdecken und auszuschöpfen und verlorengegangene Fähigkeiten wiederzuerlangen.

Orthopädie

Wir behandeln PatientInnen aller Altersstufen in den Bereichen Orthopädie, Traumatologie, Rheumatologie, Handtherapie.

Ziel ist die Förderung der Handlungsfähigkeit, das Wiederherstellen der Funktionen und gegebenenfalls das Anbieten notwendiger Hilfsmittel, das Einsetzen dieser Hilfsmittel sowie das Erlernen von Kompensationsstrategien.

Die Behandlungen werden nach vorliegender ärztlich verordneter Heilmittelverordnung entweder in der Praxis oder als Hausbesuch bei Ihnen im familiären Umfeld oder in anderen Einrichtungen, z.B. Seniorenheimen durchgeführt.

Bitte beachten Sie: Wir sind verpflichtet, für die jeweiligen Krankenkassen die Zuzahlung in Rechnung zu stellen. Gesetzlich krankenversicherte PatientInnen (ab 18 Jahre) müssen sich an den Behandlungskosten zu zehn Prozent beteiligen und eine Gebühr von pauschal zehn Euro für das Rezept bezahlen, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.